Corona-Hilfen
Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfangreiches Hilfsprogramm für die stark angeschlagene Wirtschaft aufgesetzt. Die Steuerberatungskanzleien spielen bei der Beantragung dieser Hilfen für ihre Mandanten eine entscheidende Rolle, dürfen diese doch nur über einen Steuerberater beantragt werden. Die Kanzleien stehen damit vor der Herausforderung sich in die teilweise sehr komplexe Materie zeitnah einarbeiten zu müssen, um den Mandanten in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen zu können. Das Seminar zeigt daher die Antragsvoraussetzungen und Fallstricke im Rahmen der Beantragung der Corona-Hilfen auf und gibt den Kanzleien die notwendige Orientierung zur rechtssicheren Beantragung.
Das Seminar ist Teil des Fortbildungsangebots der Steuerberaterverbände und kann ausschließlich über diese gebucht werden. Es wird angeboten von den Steuerberaterverbänden Sachsen, Westfalen-Lippe, Köln, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen. Bei Interesse an der Veranstaltung wenden Sie sich bitte direkt an die Verbände.