Steuerrechtsupdate 2021

Zu Beginn des Jahres 2021 sind die steuergesetzlichen Neuerungen, die für die Veranlagungen 2020 beachtlich sind, in die Praxis umzusetzen. Des Weiteren muss sich der Steuerberater intensiv mit den Änderungen beschäftigen, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten werden. Dabei spielen die Neuregelungen bei den Gewinneinkünften eine große Rolle. Quer durch alle Steuerarten werden die Dozenten die beratungsrelevanten Neuregelungen aufgreifen und darstellen, sowie unmittelbar in die Beratungspraxis umsetzbare Hinweise und Tipps zu den einzelnen Beratungsfeldern geben. Das bestens eingeführte Seminar „Steuerrechtsupdate“ gibt dem Steuerberater die Möglichkeit, sich unmittelbar zu Jahresbeginn auf den neuesten Rechtsstand zu bringen. Dies geschieht in gewohnter Form: kurz, prägnant und praxisgerecht. Eine ausführliche Arbeitsunterlage ist obligatorisch. Der Seminarinhalt wird selbstverständlich an die aktuelle gesetzgeberische Situation angepasst.

Das Seminar ist Teil des Fortbildungsangebots der Steuerberaterverbände und kann ausschließlich über diese gebucht werden. Es wird angeboten von den Steuerberaterverbänden Sachsen, Westfalen-Lippe und Köln und in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Stenert von der Kanzlei Streck Mack und Schwedhelm durchgeführt. Bei Interesse an der Veranstaltung wenden Sie sich bitte direkt an die Verbände.

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